Flugplatzordnung des
MODELLBAU CLUB MÜNCHEN E.V.
§ 1 PräambelRücksichtnahme zahlt sich aus. Von jedem werden Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft auch gegenüber fremden Personen erwartet.
Dies gilt wegen der exponierten Lage unseres Fluggeländes in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung in besonderem Maße gegenüber unserer Nachbarschaft. Das Befolgen der Sicherheitsregeln allein genügt nicht. Genauso wichtig ist es, die Rechte des anderen zu respektieren und ihm und seinem Modell Beachtung zu schenken.
§ 2 Fluggelände und Flugsicherheit
Pächter des Fluggeländes ist der MODELLBAU CLUB MÜNCHEN E.V. und besitzt damit das Hausrecht.
Alle Modellflieger müssen im Besitz einer Haftpflichtversicherung für Flugmodelle mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.5 Mio sein.
Es dürfen nur Segelflugmodelle und geräuscharme Elektroflugmodelle mit einer maximalen Flugmasse von 5 kg geflogen werden. Flugmodelle mit einer höheren Flugmasse benötigen eine Einzelaufstiegsgenehmigung.
Das Betreten des eigentlichen Flugfeldes ist nur Mitgliedern des MCM und den Gästen gestattet. Personen, die nicht unmittelbar am Flugbetrieb teilnehmen, sollten das Flugfeld nicht betreten.
Für Zuschauer ist das Betreten des Flugfeldes generell verboten. Der Aufenthalt ist nur hinter der Absperrung gestattet.
Jeder Modellflieger hat sich vor Inbetriebnahme seiner Fernsteuerung in die Frequenzliste mit allen Daten einzutragen. Kanaldoppelbelegungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
Die Piloten sollten beim Fliegen nach Möglichkeit an einem Platz stehen.
Der Mühlweg darf aus Sicherheitsgründen und wegen der Staubbelastung nur mit der von der Gemeinde Haar vorgegebenen Geschwindigkeit befahren werden. Auf dem Fluggelände dürfen Fahrzeuge nur den Zufahrtsweg und den gekennzeichneten Parkplatz benutzen.
Alle Benutzer des Fluggeländes haben für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen.
Die Bergung von Gegenständen aus der Photovoltaik-Anlage darf nur in Absprache mit der Fa. Gehrlicher Herrn Rösch, Telefon 089 420792-340 oder 0176 14207939 erfolgen.
§ 3 Flugleiter
Das erste am Fluggelände anwesende volljährige Clubmitglied ist Flugleiter, legt eine Frequenzliste an und hängt diese für alle zugänglich aus. Ihm obliegt die Überwachung und Verantwortung für die Beachtung der Flugplatzordnung.
Der Flugleiter übt im Namen des MODELLBAU CLUB MÜNCHEN E.V. das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Flugleiter ist befugt einem Modellflieger Startverbot zu erteilen, wenn dessen Modell, die Fernsteueranlage oder die Flugweise nicht den gestellten Anforderungen entsprechen. Es ist Aufgabe eines jeden Mitgliedes, den Flugleiter bei derartigen Entscheidungen zu unterstützen.
Der Flugleiter entscheidet abhängig von der Intensität des Flugbetriebes über die Erteilung einer Flugerlaubnis für Gäste.
Verlässt der Flugleiter vor Beendigung des Flugbetriebs das Fluggelände, so muss er einen Nachfolger bestimmen.
§ 4 Flugräume und Verfahren
Der zugelassene Flugraum befindet sich nördlich der Absperrung. Das Fliegen über den Zuschauern, dem Parkplatz, der Photovoltaik-Anlage und der Ortschaft ist verboten.
Die Plätze für Boden- und Windenstarts sind dem Lageplan zu entnehmen.
Testflüge werden nur dann durchgeführt, wenn keine größere Anzahl von Zuschauern anwesend ist. Der Pilot kann für die Dauer des Testfluges um die Einstellung des übrigen Flugbetriebes beim Flugleiter bitten.
Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten fliegen, der notfalls helfend eingreifen kann.
Alle Weisungen des Flugleiters müssen unbedingt befolgt werden.
§ 5 Gastflieger
Gäste sind grundsätzlich willkommen und haben sich beim Flugleiter zu melden, um eine Flugerlaubnis zu bekommen.
Der Flugleiter entscheidet je nach Intensität des Flugbetriebes über die Erteilung der Flugerlaubnis.
Die Tagesgebühr beträgt für Gastflieger über 18 Jahre € 5,- und ist beim Flugleiter in bar zu entrichten.
Gäste müssen eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.5 Mio nachweisen.
Sollte kein Mitglied des MCM anwesend sein, ist Gästen der Flugbetrieb nicht gestattet.
§ 6 Versicherung und Schadensfall
Zuschauer haben keinen Versicherungsschutz bei Schadensfällen durch eigenes Verschulden.
Schadensfälle sind sofort bei dem zuständigen Flugleiter unter Angabe von Zeugen zu melden.
§ 7 Durchführungsbestimmungen
Der Flugleiter oder jedes Mitglied der Vorstandschaft kann einem Piloten Startverbot wegen eines Verstoßes gegen die Flugplatzordnung erteilen.
Die Vorstandschaft oder zwei Drittel der Mitgliederversammlung können bei wiederholten Verstößen gegen die Flugplatzordnung ein Flugverbot auf Dauer aussprechen.
Die Vorstandschaft November 2009


