Satzung des Modellbau Club München e.V.
| §1 | Der Verein
"Modellbau Club München e.V. " mit Sitz in München verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Modellflugs. Eine besondere Aufgabe des Vereins ist die Betreuung und Ausbildung der Jugend. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung eines Modellflugplatzes und dem Betrieb des allgemeinen und wettbewerbsmäßigen Modellflugs. | ||
| § 2 | Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | ||
| § 3 | Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. | ||
| § 4 | Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | ||
| § 5 | Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Luftsportverband Bayern oder an seinen, ebenfalls als gemeinnützig anerkannten, Rechtsnachfolger, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinn von § 2 der Satzung zu verwenden hat. | ||
| § 6 | Mitglieder des Vereins können alle Personen werden, wenn sie um die Aufnahme schriftlich bei der Vorstandschaft des Vereins nachsuchen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Voraussetzung für die endgültige Aufnahme in den Verein ist die Ableistung einer Probezeit von 6 Monaten. Die Beitragspflicht beginnt bereits mit der vorläufigen Aufnahme. Über die vorläufige und endgültige Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Stimmenmehrheit. Lehnt die Vorstandschaft den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betreffenden die Berufung an die Mitgliederversammlung zu; diese entscheidet endgültig. | ||
| § 7 | Die Mitgliedschaft wird beendet:
a) durch freiwilliges Austreten b) durch Tod c) durch Ausschließung.
Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft hat das ausscheidende Mitglied keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen. Geleistete Kapitalanteile und Sacheinlagen verfallen zu Gunsten des Vereins. | ||
| § 8 | Der Mitgliedsbeitrag des Modellbau Club München e.V. wird von der Hauptversammlung jeweils für das nächste Kalenderjahr festgelegt.
Mitglieder in Ausbildung wie Schüler, Studenten und Wehrpflichtige etc. müssen ihren Status der Vorstandschaft melden und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Der Mitgliedsbeitrag ist im voraus bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres zu zahlen. | ||
| § 9 | Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei den Arbeiten am Clubheim oder am Fluggelände zu beteiligen. Der Zeitaufwand für die anfallenden Arbeiten wird von der Vorstandschaft und mindestens 3 Mitgliedern geschätzt. Der geschätzte Aufwand in Stunden wird auf alle Mitglieder gleich verteilt. Jedes Mitglied hat die angesetzten Arbeitsstunden abzuleisten oder ersatzweise für jede Stunde € 10.00 in die Clubkasse zu entrichten. | ||
| §10 | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | ||
| §11 | Organe des Vereins sind:
a) Vorstand b) Vorstandschaft c) Mitgliederversammlung
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| § 12 | Die in Vorstandschaftssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefaßten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen. | ||
| § 13 | Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 11 c) festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden; sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Die Liquidatoren haben den Auflösungsbeschluß der Mitgliederversammlung unverzüglich dem Luftsportverband Bayern mitzuteilen. Das aus der Liquidation hervorgehende Restvermögen kann nur gem. § 5 dem Luftsportverband Bayern oder an seinen, ebenfalls als gemeinnützig anerkannten, Rechtsnachfolger zum Zwecke der Förderung des Luftsportes vermacht werden.. |
München, August 2000


